AGBS

1. FINALE BUCHUNG

Die Buchung ist bindend beauftragt, sobald dies eindeutig via E-Mail oder mündlich kommuniziert wurde. Ab diesem Zeitpunkt wird die Anzahlung fällig und ist in jedem Fall zu leisten. Die Stellung der Rechnung und der anschließende Zahlungseingang der Anzahlung fixieren die Beauftragung auf beiden Seiten.

2. ANZAHLUNG

Mit der Vertragsunterzeichnung wird eine Vorauszahlung von 40 % der vereinbarten Kosten des Gesamtbetrages fällig. Die restlichen 60 % sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Die Anzahlung ist eine nicht erstattungsfähige Gebühr. Bei einer Stornierung des Auftrages wird sie einbehalten. Sollte sich das Hochzeitsdatum ändern und der/die Videograf/en kann/können den neuen Termin nicht wahrnehmen, verliert das Brautpaar die Anzahlung ebenfalls. Trifft die Vorauszahlung nicht fristgerecht ein, ist die Fotografin nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.

3. BILDRECHTE

Die Bildrechte bleiben bei Sarah-Jane Haab. Der Auftraggeber erhält für die gelieferten Bilder die privaten Nutzungsrechte (Veröffentlichung & Vervielfältigung). Werden diese Bilder vom Auftraggeber im Internet (z.B. Facebook, etc.) ausgestellt, ist ein eindeutiger Hinweis auf den Urheber erbeten. z.B. von „Sarah-Jane Haab“ oder Foto © www.rawemotionbysarahjane.de.. Jegliche Manipulation der Bilder, sowie der Verkauf ist nicht gestattet. Die Teilnahme an Wettbewerben bedarf der schriftlichen Zustimmung des Urhebers. Sarah-Jane Haab ist berechtigt, die entstandenen Bilder der Hochzeit für Zwecke der Eigenwerbung (Blog, Social Media, Flyer, E-Mail etc.) zu nutzen. Das Brautpaar muss dafür Sorge trage, dass alle teilnehmenden Personen an der Hochzeit einverstanden sind fotografiert zu werden.


4. RÜCKTRITT & BESONDERE UMSTÄNDE

Der Auftragnehmer behält sich vor, dieses Angebot vor der finalen Beauftragung ohne Angabe von Gründen zurückzuziehen.

Der Auftraggeber hat das Recht, bis zu einem Monat vor dem im Vertrag angegebenen Hochzeitstermin nach Maßgabe der folgenden Bestimmung von diesem Vertrag zurückzutreten. Maßgeblicher Zeitpunkt für die wirksame Erklärung des Rücktritts ist der Eingang einer schriftlichen Erklärung per Post an den Auftragnehmer unter der oben angegebenen Anschrift.

1. Eingang der Rücktrittserklärung – bis zu 6 Monate vor Buchungstermin: Die Anzahlung (40 %) wird einbehalten. Weitere Informationen sind aus dem Buchungsvertrag zu entnehmen

2. Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall (Brautpaar) oder Todesfall (Familie), der zu einer Absage der Trauung/Feierlichkeiten führt. Eine Überprüfung/Ein Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Fotografen.

Gegen den Auftragnehmer gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches Verhalten des Auftragnehmers verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Aufträgen geschieht mit sorgfältiger Planung. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzlicher Krankheit (auch von Familienangehörigen des Auftragnehmers), Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. der Auftragnehmer zu dem vereinbarten Termin nicht erscheinen können, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen. Sollte es aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Auftragnehmers kommen, bemüht sich dieser (soweit erwünscht) um einen Ersatzvideografen.

5. EXKLUSIVRECHT

Die Fotografin muss die einzige professionelle Fotografin am besagten Hochzeitstag sein. Sie wird nicht für überbelichtete Aufnahmen verantwortlich gemacht, die durch fremde Blitzsysteme/Lichtanlagen anderer Kameras/Videokameras verursacht wurden, ebenso wenig für Bilder die aufgrund von Eingreifen fremder Fotografen/Videografen nicht zustande kamen bzw. das Bild gestört haben. Die Fotografin übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte.

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Fotografin alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen.

6. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Im Falle einfacher Fahrlässigkeit vom Auftragnehmer ist die Haftung für Sach- und/oder Vermögensschäden ausgeschlossen. Ist es der Fotografin aufgrund von höherer Gewalt (Unfall, Krankheit, Verlust/Defekt der Ausrüstung, Fehlfunktion der Technik etc.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb 6 Wochen zu liefern, verzichtet das Brautpaar auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung anfälliger Mehrkosten auf die Fotografin. Der Auftragnehmer bemüht sich jedoch in diesem Fall einen gleichwertigen Fotografen zu finden, kann dies aber nicht garantieren. Die Anzahlung wird im Falle einer Verhinderung der Fotografin am Hochzeitstag durch oben genannte Gründe in voller Höhe zurückerstattet. Kann die Hochzeit aufgrund von höherer Gewalt (Unfall, Krankheit etc.) nicht durchgeführt werden, verzichtet der Auftragnehmer auf das Einverlangen anfällig entstandener bzw. der vereinbarten Kosten.

7. VERPFLEGUNG / FAHRTKOSTEN

Essen, Getränke und einen Sitzplatz für den Auftragnehmer stehen während der Buchungszeit zur Verfügung. Die Anreise erfolgt aus Wetzlar. Die Fahrtkosten pro km betragen 0,30 €. Die Fahrtkosten werden, je nach Hochzeitsort, erst nach der Hochzeit – bei der Restzahlung – beigefügt.

8. KREATIVE FREIHEIT & NACHBESSERUNG

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Auftragnehmer ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind ausgeschlossen. Bei der Bearbeitung wird versucht, so gut wie möglich auf die Kundenwünsche einzugehen. Grobe Fehler werden kostenfrei nachgebessert.

9. ARBEITSZEITEN

Die Arbeitszeit beginnt ab der Ankunft der Fotografin und endet nach der vereinbarten Stundenzahl. Weitere Stunden können bereits vor dem Hochzeitstag, als auch während der Hochzeit hinzugebucht werden. Die Fotografin ist maximal bis zu 12 Stunden buchbar. Weitere Stunden sind nur unter freiwilliger Zustimmung der Fotografin möglich.

10. AKZEPTIEREN DER AGBS

Bei Buchung eines Hochzeitspaketes stimmt das Brautpaar den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Sarah-Jane Haab zu.

Nutzungs- und Urheberrecht

1. Dem Auftragnehmer steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Bilder zu. Urheberrechte sind laut Urheberrechtsgesetz nicht übertragbar.

2. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern die Nutzungsrechte für den nichtkommerziellen Gebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für nicht kommerzielle Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet und erfordert eine schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers. Eigentumsrechte werden nicht übertragen.

3. Bei jeglicher unberechtigten (insbesondere bei ohne Zustimmung des Auftragnehmers erfolgten und über die den Auftraggebern eingeräumten Rechte hinausgehenden) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken, ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen.